|
Die Dissertationsstelle der
Universitätsbibliothek
Braunschweig nimmt alle Pflichtablieferungen von Dissertations- und
Habilitationsschriften, die innerhalb der Technischen
Universität
Braunschweig erstellt worden sind, entgegen und stellt eine
Bescheinigung aus, die für den Erhalt der
Promotionsurkunde
notwendig ist.
Die Universitätsbibliothek übernimmt die
Veröffentlichungen in ihren Bestand und sorgt
für deren
Verteilung an andere Universitäten.
Öffnungszeiten der Dissertationsstelle:
Mo - Fr:
9:00 - 12:00 Uhr.
Außerhalb der Öffnungszeiten
der Dissertationsstelle können die Exemplare bis 18:30 Uhr bzw. während der
vorlesungsfreien Zeit bis 17:00 Uhr (vgl. Öffnungszeiten
der UB) bei der Zentralen Information im Eingangsbereich der UB abgegeben
werden. Sie erhalten in diesem Fall zunächst eine
Annahmebestätigung, aufgrund derer
die Urkunde noch nicht ausgegeben werden darf. Die Bescheinigungen für die Fakultäten
werden nach
anschließender Prüfung durch die
Dissertationsstelle am
folgenden Arbeitstag ausgestellt und an die jeweiligen
Fakultäten
geschickt.
Anschrift
für die Abgabe über
den Postweg:
Universitätsbibliothek Braunschweig
Dissertationsstelle
Pockelsstr. 13
38106 Braunschweig
Zur Terminabsprache oder bei Fragen wenden Sie
sich bitte
montags bis freitags in der Zeit von
9:00 - 12:00 Uhr an Frau Globisch (Tel.: 0531/391-5024, email: ub-diss@tu-bs.de).
Regularien für die Abgabe der
Pflichtexemplare der
Dissertationen und Habilitationsschriften
Wichtiger Hinweis der Fakultät für Lebenswissenschaften:
Doktorand/inn/en
der Fakultät für
Lebenswissenschaften müssen ihre Druckexemplare zuerst in
ihrer
Fakultät vorlegen. Nur mit dem schriftlichen Nachweis
der
Fakultät für Lebenswissenschaften werden die
Exemplare in der
Universitätsbibliothek entgegengenommen. |
Die Abgabebestimmungen
sind
verankert in den Promotionsordnungen der einzelnen
Fakultäten bzw. der
Gemeinsamen Habilitationsordnung. Sie sind
veröffentlicht in den "Amtlichen Bekanntmachungen" der TU
Braunschweig und einzusehen in den Dekanaten der jeweiligen
Fakultäten.
Die vollständigen Originalfassungen der
Hochschulschriften sollten
auf alterungsbeständigem, holz- und
säurefreiem Papier
(gemäß DIN ISO 9706) gedruckt (bevorzugt
doppelseitig) und
dauerhaft haltbar gebunden sein (Bindung möglichst ohne
Metallklammern, keine Spiralbindung).
Alle abzugebenden Exemplare müssen ein besonderes
Titelblatt
enthalten, das den Vorgaben in den Anlagen der jeweiligen
Promotionsordnung entsprechen muss. Einschränkungen bei
der
Formatvorgabe entnehmen Sie bitte den jeweiligen Anlagen der
Promotionsordnungen.
Bei einer Veröffentlichung der
Dissertation in
elektronischer Form sind die zusätzlichen Bedingungen
des Merkblattes
zu beachten. Drucken Sie sich in diesem Fall bitte das Merkblatt in der
gewünschten Sprache aus.
"Merkblattes zur Publikation von
Dissertationen in elektronischer Form" (PDF-Datei in Deutsch)
"Guidelines for the Electronic
Publication
of Doctoral Dissertations" (PDF-Datei in Englisch)
|