Das in der Verwaltung, den Fakultäten, Instituten, Seminaren und sonstigen Einrichtungen der Hochschule entstandene Schriftgut ist Eigentum der Technischen Universität Braunschweig und damit des Landes Niedersachsen. Es darf nicht vernichtet werden, sondern muss dem Universitätsarchiv zur Übernahme angeboten werden. Dies schreibt die Archivordnung der Technischen Universität Braunschweig auf der Grundlage des Niedersächsischen Archivgesetzes (NArchG) zwingend vor.
Das Schriftgut ist dem Universitätsarchiv unverändert im Originalzustand nach Ablauf der festgelegten Aufbewahrungsfristen anzubieten, spätestens jedoch 30 Jahre nach der letzten inhaltlichen Bearbeitung.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter des Universitätsarchivs gerne zur Verfügung.