Das Universitätsarchiv der Technischen Universität Braunschweig steht auf Antrag allen Personen zur Benutzung für wissenschaftliche Zwecke oder bei sonst berechtigtem Interesse offen. Für die Benutzung gilt die Benutzungsordnung für das Niedersächsische Landesarchiv auf der Grundlage des Niedersächsischen Archivgesetzes (NArchG) sowie die Entgeltordnung für die Universitätsbibliothek Braunschweig.
Einen Überblick über die Archivbestände und über Details einzelner Archivalien geben die Bestandsübersichten und Online-Findbücher. Eine Beispielrecherche demonstriert, wie Archivalien von Interesse selbst zu finden sind. So können auch Anfragen präziser an das Universitätsarchiv gerichtet werden.
Anfragen: Bitte beachten Sie, daß Anfragen nur bearbeitet werden, wenn Name, vollständige Anschrift und Anlaß der anfragenden Person angegeben sind. Archivalien können erst nach Vorliegen des ausgefüllten Benutzungsantrags (im Original!) und nach rechtzeitiger Terminabsprache benutzt werden.